In einem ausreichend ruhigen Raum wird das Gehör mittels Tonaudiometrie getestet. Die
Auswertung der Daten geben Aufschluss über den Zustand des Gehörs.
In Zusammenarbeit mit dem Ohrenarzt/Ärztin wird die notwendige Rehabilitations-Massnahme erstellt. Dabei findet eine Einstufung in 2 Klassen (MV, SUVA) statt. AHV / IV siehe Pauschale. Bei der MV, SUVA werden sowohl die Schwere der Hörstörung als auch die beruflichen und sozialen Kommunikations-Anforderungen berücksichtigt. Aufgrund der Indikationsstufe berät der Akustiker über Technik und Kosten. Selbstverständlich können Sie sich teurere Hörgeräte der Indikation 4 nach dem neusten Stand der Technik, anpassen lassen. Differenzkosten zur verordneten Indikation, oder Pauschale gehen zu Lasten des Versicherten.
Das Ohr besteht aus drei Bereichen:
Dem äusseren Ohr, Mittelohr und Innenohr.
Aufbau des Ohres:
1. Ohrmuschel | 6. Eustachische Röhre |
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2. Gehörgang | 7. Steigbügel |
3. Trommelfell | 8. Gleichgewichtsorgan |
4. Hammer | 9. Hörschnecke |
5. Amboss | 10. Hörnerv |