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Einladung Hörtraining mit Lippenlesen

Optimal geeignet für das Training des auditiven Verstehens.


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Trotz der Corona Krise geben wir nicht nach
und machen alles , um die
Verbreitung des Virus einzudämen.
In Schwyz und Uri!
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Bestandene Abschlussprüfung 2019
Das Hörgeräte Grossmann Team gratuliert Michael Grossmann ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Lehrabschlussprüfung mit Ehrenmeldung mit Note 5.4
Das Hörgeräte Grossmann Team wünscht Ihnen viel Spass beim Video und freut sich auf Ihren Besuch in den Filialen Schwyz und Altdorf.
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Gelesen für Interessierte
Verein pro hören Schwyz und Umgebung siehe
 http://www.prohoerenschwyz.ch/ demnächst zugänglich
oder ganz konventionell Postfach 602 6431 Schwyz
via Mail
prohoeren.schwyz@gmx.ch

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NEUSTE SONOVA INNOVATION
Marvel die innovativste, neuste Chiptechnologie der ZUKUNFT! Eine Vision der Superlative im Premiumbereich mit normaler Stromquelle oder Ionen ACCU! Ab sofort bei uns erhältlich!
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Seit dem 01.07.2018 bekommen SIE CHF 607.50 mehr für Ihr Geld, profitieren Sie ab SOFORT!
Im Herbst 2017 wurde die Motion des Urner Ständerates Josef Dittli im Parlament angenommen. Diese sieht vor, dass die AHV künftig einen Beitrag an zwei Hörgeräte leistet. Diese Gesetzesanpassung ist per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt worden.

Also zögern Sie nicht und Vereinbaren Sie einen Termin bei uns, bitte Krankenkasse für möglichen Kostenbeitrag nicht vergessen anzufragen!

Das HG-Hörakustikteam freut sich auf Ihren Besuch.

Neu: AHV-Pauschale für zwei Hörgeräte               


Im Herbst 2017 wurde eine Motion des Urner Ständerates Josef Dittli im Parlament angenommen.

Diese sieht vor, dass die AHV künftig einen Beitrag an zwei

Hörgeräte leistet. Diese Gesetzesanpassung tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.


Neu richtet die AHV einen Pauschalbeitrag an zwei Hörgeräte aus anstatt wie bislang nur für ein Hörgerät.

Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt CHF 1237.50. Das entspricht, wie generell bei Hilfsmitteln, 75% der entsprechenden IV-Leistung.

Die AHV-Pauschale für ein Hörgerät beträgt nach wie vor CHF 630.–.

Ob ein oder zwei Hörgeräte notwendig sind, wird wie bis anhin von einem HNO-ORL Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt.


Mit der aktuellen Anpassung soll den unterschiedlichen Aufgaben von AHV und IV entsprochen werden.

Die AHV gilt als Rentenversicherung und die IV dagegen als Eingliederungsversicherung.


Ein Grund mehr das beidseitige natürliche hören zu unterstützen und eine binaurale Korrektur zu bevorzugen.


Bei Fragen rund ums Gehör stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung