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Unbedingt beachten!
Gehören Sie zur anspruchberechtigten Personengruppe für Härtefall-Abklärung.
Härtefälle werden für nachfolgende PersonenGruppen bewilligt:

  • Personen im Erwerbsalter mit Anspruch auf eine Hörgeräte-Pauschalvergütung  der IV/SVA.
  • Tätig im Aufgabenbereich (Kinderbetreuung, Haushalt).
  • In Ausbildung ab Volljährigkeit.
  • Klosterinsassen.


Hörgerätetarif MV / SUVA, exkl. MWST

Indikation Standard, monaural CHF 1396.-, binaural CHF 2181.-
Indikation Komplex, monaural CHF 2014.-, binaural CHF 3209.-
Die Kosten für Hörgerät (e), die Dienstleistung, Reparatur und
Ohrmulde (n) werden zu einem grossen Teil von der MV / SUVA
übernommen

Hörgerätetarif IV, inkl. MWST

Pauschale monaural CHF 840.-, binaural CHF 1650.-
Der Hörgerätetarif IV beinhaltet eine monaurale CHF 840.- oder
binaurale CHF 1650.- Versorgung mit Hörgeräten, wobei frühestens
nach 6 Jahren die Hörgeräte erneuert werden können. Ausnahme,
extrem veränderter Hörschwelle.

Hörgeräte Pauschale AHV CHF 630.-, inkl.  MWST

Der Hörgerätetarif AHV CHF 630.- bezieht sich auf eine monaurale
Versorgung mit einem Hörgerät. Für eine binaurale Versorgung CHF 1237.50
für Zwei Hörgeräte. Frühestens nach 5Jahren kann wieder ein Kostenbeitrag
beansprucht werden. Ausnahmen bei extrem veränderter Hörschwelle.



Eventuell beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten.